Jungunternehmer:
Ich bin zufrieden mit dem ersten Quartal, nur ärgert mich die zu
überweisende Mehrwertsteuer. Nun habe ich mir überlegt, statt
Schweizer Franken die Rechnung in Euro, WIR-Geld oder bei gewissen
Kunden mit Gegenleistungen zu stellen. Können Sie mir zu diesem
Schritt raten?
Treuhänder: Das nicht. Es spielt keine Rolle, in welcher Form
sie ihre Umsätze dem Geschäftspartner in Rechnung stellen, sofern
Sie gemäss geltender Gesetzgebung der Mehrwertsteuer un- terliegen
und deshalb gegenüber der Steuerbehörde abrechnen müssen. Eine
Fakturierung in Euro, WIR-Geld oder mit Gegenleistungen führt eher
zu einer Abrechnung, die aufwendiger zu erstellen ist. Denken Sie
auch an Ihre Buchhaltungsabteilung.
Leider
wird der Gewinn für das erste Quartal durch ein paar
Geschwindigkeitsbussen reduziert.
Das
ist ärgerlich. Verkehrsbussen werden von der Steuerbehörde in der
Regel nicht als geschäftsmässig begründeter Aufwand angesehen. Sie
müssen deshalb den Betrag privat begleichen.
Das
kann doch nicht sein. Wäre ich nicht so schnell gefahren, hätte ich
den Start der Sitzung verpasst und damit wohl den Auftrag verloren.
Ich werde diese Busse sicher nicht privat bezahlen! Man kann ja in
den Zeitungen lesen, dass Bussen normaler Aufwand sind, das ist auch
bei den amerikanischen Bussen für die Banken so
Dieses
Thema wird momentan heiss diskutiert, da gebe ich Ihnen Recht.
Vorläufig gilt aber noch: Auch wenn Sie – und nicht die Firma
selbst - in Ihrer Tätigkeit für die Firma zu schnell gefahren sind,
haben Sie dies höchstpersönlich als Privatperson zu verantworten und
können die Busse nicht als geschäftsmässig begründet auf die
Gesellschaft überwälzen. Das ist die gängige Praxis und
Interpretation der gesetzlichen Regelung.