Region Basel / Beiträge 2014
  
 

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Simon Rey

 

lic. oec. publ.

dipl. Wirtschaftsprüfer

Mitarbeiter Copartner Revision AG, Basel, Mitglied der Treuhand-Kammer simon.rey@copartner.ch

 

 

    

 

Start mit dem eigenen Unternehmen

 

Ein Jungunternehmer erkundigt sich

 

Ein hoffnungsvoller Jungunternehmer  hat kürzlich seine  Konstruktions AG in Basel gegründet und ist stolzer Alleinaktionär der Firma. Um auch im Bereich der Administration und der Finanzen optimal aufgestellt zu sein, hat er von Beginn an einen Treuhänder beigezogen. Nach dem ersten Quartal der unternehmerischen Tätigkeit trifft er sich mit ihm, da er ein paar Anschlussfragen klären will. Wir verfolgen die Unterhaltung.


 

 
 

Jungunternehmer: Ich bin zufrieden mit dem ersten Quartal, nur ärgert mich die zu überweisende Mehrwertsteuer. Nun habe ich mir überlegt, statt Schweizer Franken die Rechnung in Euro, WIR-Geld oder bei gewissen Kunden mit Gegenleistungen zu stellen. Können Sie mir zu diesem Schritt raten?


Treuhänder: Das nicht. Es spielt keine Rolle, in welcher Form sie ihre Umsätze dem Geschäftspartner in Rechnung stellen, sofern Sie gemäss geltender Gesetzgebung der Mehrwertsteuer un- terliegen und deshalb gegenüber der Steuerbehörde abrechnen müssen. Eine Fakturierung in Euro, WIR-Geld oder mit Gegenleistungen führt eher zu einer Abrechnung, die aufwendiger zu erstellen ist. Denken Sie auch an Ihre Buchhaltungsabteilung.

 

Leider wird der Gewinn für das erste Quartal durch ein paar Geschwindigkeitsbussen reduziert.

 

Das ist ärgerlich. Verkehrsbussen werden von der Steuerbehörde in der Regel nicht als geschäftsmässig begründeter Aufwand angesehen. Sie müssen deshalb den Betrag privat begleichen.

 

Das kann doch nicht sein. Wäre ich nicht so schnell gefahren, hätte ich den Start der Sitzung verpasst und damit wohl den Auftrag verloren. Ich werde diese Busse sicher nicht privat bezahlen! Man kann ja in den Zeitungen lesen, dass Bussen normaler Aufwand sind, das ist auch bei den amerikanischen Bussen für die Banken so

 

Dieses Thema wird momentan heiss diskutiert, da gebe ich Ihnen Recht. Vorläufig gilt aber noch: Auch wenn Sie –  und nicht die Firma selbst - in Ihrer Tätigkeit für die Firma zu schnell gefahren sind, haben Sie dies höchstpersönlich als Privatperson zu verantworten und können die Busse nicht als geschäftsmässig begründet auf die Gesellschaft überwälzen. Das ist die gängige Praxis und Interpretation der gesetzlichen Regelung. 

 

Wenn ich weiter so erfolgreich arbeite, werde ich Ende Jahr einen schönen Gewinn haben. Damit ich nicht zu hohe Steuern bezahlen muss, werde ich im vierten Quartal meine Frau pro forma anstellen und Ihr einen Lohn zahlen.

Davon möchte ich abraten. Sollten es die Steuerbehörden merken, würden die Lohnzahlungen an Ihre Frau in der Steuerveranlagung aufgerechnet. Generell wurde hier die Steuerpraxis auf Bundesebene verschärft. Es gab im vergangenen Jahr Urteile des Bundesgerichts, bei welchen eine nicht korrekte Erfassung in der Buchhaltung als Steuerbetrug interpretiert wurde. Gäbe es nicht eher die Möglichkeit, Ihre Frau in der Firma effektiv zu beschäftigen? So wie ich die Situation interpretiere, dürfte ihre Firma wachsen. Benötigen Sie keine zusätzlichen Mitarbeiter? Denken Sie auch an Ihre Gesundheit, die kann schneller unter einer übermässigen Arbeitsbelastung leiden als man sich vorstellt. Und eine Firma in der Startphase braucht einen fitten und belastbaren Geschäftsführer!

Im Moment beziehe ich ja die Hälfte meiner Bezüge als Spesen, die andere Hälfte als Lohn. Damit profitieren das Geschäft und ich.

Seien Sie hier vorsichtig. Spesen müssen begründet und in einem vernünftigen Verhältnis zum übrigen Einkommen stehen. Ich kann Ihnen empfehlen, ein Spesenreglement zu erstellen und es von den Steuerbehörden bewilligen zu lassen. Damit sind Sie auf der sicheren Seite und vor Überraschungen in der Veranlagung gefeit. Ausserdem sollten Sie berücksichtigen, dass Spesenentschädigungen weder bei der AHV noch bei der Pensionskasse versichert sind. Ein bei konstanten Gesamtbezügen aufgrund niedrigerer Spesen resultierender höherer AHV-pflichtiger Lohn sichert Ihnen eine höhere Rente und auch bessere Versicherungsleistungen z.B. im Fall von Invalidität.

Noch eine letzte Frage: Ich werde im nächsten Jahr eine Weiterbildung zum diplomierten Konstrukteur machen. Diese Ausbildung mache ich nur des Geschäftes wegen. Wie kann ich diese Kosten abrechnen?

Hier ändert sich die Praxis im Jahr 2016. Ab dann wird ein allgemeiner Steuerabzug für grundsätzlich alle berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten eingeführt. Falls Sie mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit Ihrer Ausbildungskosten auf Nummer sicher gehen möchten, empfehle ich Ihnen, bis 2016 zuzuwarten. Dann ersparen Sie sich unter Umständen eine mühsame Begründung. Ausserdem können Sie so im nächsten Jahr ihre volle Energie in den weiteren Aufbau Ihrer Firma stecken. Hier bleibt ja noch einiges zu tun. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg dabei.