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Christina Schutz

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Christina Schutz
Dipl. Treuhandexpertin
Revisorin RAG
HEHLEN TREUHAND AG, Reinach
schutz@hehlen.ch
 

 

 

    

 

Erleichterungen für umweltgerechte Renovationen

Der Staat baut mit

Sind Sie oder werden Sie Liegenschaftsbesitzer? Planen Sie, Ihr Haus zu sanieren? Möchten Sie nebst einem Beitrag zum Klimaschutz auch Energiekosten und Steuern sparen? Nutzen Sie das Gebäudeprogramm und steuerliche Erleichterungen.

 
     
 

Liegenschaftsbesitzer,  die Ihr Grundeigentum sanieren, können in vielerlei Hinsicht profitieren und sparen. Einerseits durch das Gebäudeprogramm, welches der Bund und die Kantone im 2010 für die Dauer von 10 Jahren gestartet haben. Dabei werden die energetische Sanierung von Gebäuden und die Investitionen in erneuerbare Energien mit Förderbeiträgen unterstützt.

Andererseits, unabhängig vom Gebäudeprogramm, besteht auch die Möglichkeit Steuern zu sparen. So werden Liegenschaftsbesitzer, die bei Sanierungen in Umweltschutz- und Energiesparmassnahmen investieren, dadurch belohnt, dass sie diese Kosten als Liegenschaftsunterhalt vom Einkommen in Abzug bringen können.

Merkblätter geben Auskunft

Grundsätzlich können private  Liegenschaftsbesitzer in ihrer  Steuererklärung werterhaltende Aufwendungen  als Liegenschaftsunterhaltskosten vom Einkommen in Abzug bringen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Aufwendungen für Reparaturen, Ersatz und Unterhalt. Werden aber Sanierungen vorgenommen, die den Wert der Liegenschaft erhöhen, handelt es sich um wertvermehrende Aufwendungen, welche nicht vom Einkommen in Abzug gebracht werden dürfen. Diese können in der Regel erst bei einer späteren Veräusserung der Liegenschaft als Anlagekosten bei der Grundstückgewinnsteuer geltend gemacht werden. Somit ist die Aufbewahrung dieser Rechnungen ebenfalls sehr wichtig.

Illustration: Patrick Widmer

Anders sieht es aus, wenn ein Hauseigentümer seine Liegenschaft saniert und es sich bei den Investitionen um Massnahmen zur Förderung des Energiesparens und des Umweltschutzes handelt. Diese Kosten werden dem Liegenschaftsunterhalt gleich gestellt, wobei es kantonal unterschiedliche Regelungen gibt. Die Kosten des Energiesparens und des Umweltschutzes werden meistens vollständig zum Abzug zugelassen. In den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt kann der Abzug in der Steuerperiode 2010 vollständig geltend gemacht werden. Voraussetzung ist  gemäss den jeweiligen Merkblättern der beiden Steuerverwaltungen, dass sich die wertvermehrenden Massnahmen auf den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen in bestehenden Gebäuden beziehen, welche zum Privatvermögen gehören. Der Abzug ist auf die Kosten zu kürzen, welche der Eigentümer selber zu tragen hat (ohne Förderbeiträge aus dem Gebäudeprogramm).

Energetisch besser wird belohnt

Nehmen wir an, Sie besitzen ein Haus im Kanton Basel-Landschaft.  Ihre veralteten, 2-fach verglasten Fenster müssen ersetzt werden. Bei einem gleichwertigen Ersatz handelt es sich um werterhaltende Aufwendungen und diese sind vom Einkommen abziehbar. Werden die  Fenster aber durch energetisch bessere, beispielsweise 3-fach Verglasung ersetzt, wird der Wert der Liegenschaft erhöht und es handelt sich somit eigentlich um Anlagekosten, welche in der Steuererklärung nicht abziehbar wären. Da es sich aber beim Einbau von energetisch besseren Fenstern um Energiesparmassnahmen handelt, können Sie diese Aufwendungen trotzdem als Liegenschaftsunterhaltskosten geltend machen. Der Anteil, welcher durch Förderbeiträge des Baselbieter Energiepakets abgedeckt ist, ist vom Abzug ausgeschlossen.

Ein weiteres Beispiel ist der Ersteinbau eines Kachel- oder Kleinspeicherofens in eine Liegenschaft in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Diese Kosten sind bis maximal 15‘000 Franken zum Abzug zugelassen. Bauen Sie jedoch ein neues Cheminée (Ersteinbau) ein, fällt dies nicht unter die Energiesparmassnahmen und die Kosten werden nicht zum Abzug zugelassen. Wenn Sie aber bereits ein Cheminée besitzen und dieses in ein Warmluftcheminée umbauen, können Sie hingegen wieder vom Abzug profitieren.

Weitere Beispiele von Energiesparmassnahmen sind: Der Einbau von Alternativenergiesystemen als Ersatz für bestehende Zentralheizungen oder Wärmedämmungsmassnahmen. Die meisten kantonalen Steuerverwaltungen haben diesbezüglich Merkblätter heraus gegeben. Daraus ist ersichtlich, welche Aufwendungen als Unterhaltskosten zugelassen und welche zu den Anlagekosten zu zählen sind.

Es ist zu empfehlen eine Sanierung nicht nur aus bautechnischer Sicht,  sondern auch steuerlich gut zu planen. Vor Beginn ist abzuklären, welche Investitionen durch das Gebäudeprogramm unterstützt werden und zusätzlich steuerliche Vorteile bringen. Anstatt dass Sie Ihre Energie fürs Ärgern über zu hohe Steuerrechnungen unnötig verbrauchen, lohnt es sich diese für Projekte einzusetzen, welche dem Klimaschutz dienen.  Weitere Sanierungen können somit teilweise mit den daraus eingesparten Steuern und Energiekosten realisiert werden.