Region Basel / Themen 2009
  
 

                                           Home  | Archiv | Treuhand-Kammer



 

Thomas Ritter



dipl. Wirtschaftsprüfer,
zugelassener Revisionsexperte,
LLK Revision AG Basel und Liestal,
Mitglied der Treuhand-Kammer
E-mail: ritter@llk.ch

 

 

 

    

   

Die eingeschränkte Revision: Nutzen oder Farce?

Für das Geschäftsjahr 2008 wird für KMU erstmals die eingeschränkte Revision angewendet. Noch fehlt es an Erfahrungswerten, welche praktischen Konsequenzen damit verbunden sind und wie sie sich beispielsweise konkret auf den Verkehr mit den Banken auswirken wird. Feststellen lässt sich aber schon jetzt, dass die gesetzten Standards ausreichende Sicherheit bieten und sich das Instrument etablieren dürfte.
 

 
 


Im Gegensatz zur ordentlichen Revision (bei welcher der Prüfungsumfang im Vergleich zu früher zunehmen wird) haben sich die Branchenverbände mit dem "Standard zur eingeschränkten Revision" zu einem pragmatischen Vorgehen mit abgespecktem Prüfungsvolumen geeinigt. Diese Vorgabe gilt un-abhängig von der Rechtsform für alle prüfungspflichtigen KMU. Angesichts der noch fehlenden praktischen Erfahrung stellt sich heute die Frage, ob mit der eingeschränkten Revision eine "Light-Version" geschaffen wurde, welche den Bedürfnissen der verschiedenen Beteiligten, insbesondere den Firmeninhabern und Banken, auch wirklich genügt.


Grundsätzliche Überlegungen

Die eingeschränkte Revision ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfungsnotwendigkeit. Und wie die Bezeichnung "eingeschränkte Revision" nahelegt, handelt es sich um eine auf KMU ausgerichtete Prüfung der Jahresrechnung, bei der Umfang und Tiefe der Prüfung und damit auch die Prüfsicherheit deutlich geringer sind als bei einer ordentlichen Revision. Dies kann jedoch nicht bedeuten, dass der Prüfer nach einem gemütlichen Lunch mit dem Geschäftsführer oberflächlich durch die Unterlagen blättert und alles für bare Münze nimmt, was ihm vorgelegt wird! Auch die eingeschränkte Revision stützt sich auf Befragungen, analytische Prüfungen und angemessene Detailtests.


Die Sicht der Firmeninhaber

Der Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung ist das Resultat der Prüfung eines unabhängigen Dritten. Der Prüfer muss diverse Voraussetzungen mitbringen, damit er für die Revisionsarbeiten überhaupt zugelassen wird. Daran wird sich in Zukunft nichts ändern, womit sich der Inhaber also auch inskünftig auf die externe Beurteilung durch die Revisionsstelle abstützen kann.

Das Wichtigste für den Inhaber war bis anhin die Gewissheit, dass die Buchführung und die Jahresrechnung seiner Firma mit Gesetz und Statuten konform sind. Er wollte zudem eine Empfehlung, ob die Jahresrechnung anlässlich der Generalversammlung zu genehmigen sei. Diese Ansprüche wird er berechtigterweise auch weiterhin stellen und sie von der Revisionsstelle auch erfüllt bekommen. Allerdings wird er nicht mehr die gewohnten, eindeutigen Signale erhalten. Anstelle der klaren Bestätigung der Gesetzes- und Statutenkonformität wird aufgrund des reduzierten Prüfungsumfanges jetzt erwähnt, dass keine Sachverhalte vorlägen, die nicht mit Gesetz und Statuten übereinstimmen. Ganz fehlen wird im neuen Bericht die Abnahmeempfehlung. Trotzdem wird die Generalversammlung eindeutig entscheiden können: Liegen Verstösse vor, werden diese wie bis anhin im Bericht zur Sprache gebracht. Treten keine besonderen Vorkommnisse auf, wird der Inhaber selbst folgern, dass er die Jahresrechnung genehmigen kann.


Die Sicht der Banken

Ein Fremdkapitalgeber, vor allem also eine Bank, wird auch in Zukunft daran interessiert sein, einen geprüften Abschluss seines Kreditnehmers zu erhalten. Und auch er wird sich an die neuen Formulierungen gewöhnen müssen. Allerdings gilt auch hier: Nach wie vor handelt es sich beim Bericht der Revisionsstelle um einen Befund eines unabhängigen Dritten!

Die Bankiervereinigung hat als Repräsentantin der Banken und damit der wichtigsten Kreditgeber den Standard zur eingeschränkten Revision als adäquate Prüfungsgrundlage anerkannt. Damit dürfte auch bei den Kreditgebern der Grundstein für die Akzeptanz der eingeschränkten Revision gelegt sein.


Fazit

Die eingeschränkte Revision wird nach einem durch die Berufsverbände erarbeiteten Standard von zugelassenen Prüfern durchgeführt. Damit ist eine nach einheitlichen Richtlinien ausgestaltete Prüfung sichergestellt. Sowohl Inhaber wie Kreditgeber werden über Berichterstattung und Gespräche mit kompetenten Prüfern auch weiterhin jene Informationen erhalten, die sie für ihre Entscheide benötigen. Beste Voraussetzungen also, dass sich die eingeschränkte Revision als wirksames Instrument für KMU wird etablieren können!