Totalrevision des GmbH-Rechts
Mehr Flexibilität für
KMU
Voraussichtlich auf Anfang 2008 wird das neue GmbH-Recht nach langer
Beratung in Kraft gesetzt. Es bringt eine Reihe von Neuerungen, welche
diese Rechtsform für Kleinunternehmen noch interessanter macht.
Allerdings sind bei den bestehenden GmbH auch Anpassungen an das neue
Recht notwendig.
Das geltende GmbH-Recht der Schweiz ist seit rund 70 Jahren unverändert
in Kraft. Deshalb hat sich eine Revision mehr als aufgedrängt. Das Ziel
der Totalrevision ist die Angleichung der GmbH an die
Aktiengesellschaft. Im Kasten ist als kurzer Überblick die bisherige
Entwicklung aufgeführt.
Die Geschichte des GbmH-Rechts in der Schweiz
1936 Inkraftsetzung des GmbH-Rechtes
1995 Auftragserteilung
an die Professoren. Böckli, Forstmoser und Rapp, einen Vorentwurf für
die
Revision des GmbH-Rechts auszuarbeiten
1996 erster
Vorentwurf liegt vor und wird von Experten publiziert
1997 Erteilung
Zusatzauftrag zur Ergänzung des Vorentwurfs und Begleitberichts
1998 Fertigstellung
Vorentwurf und Begleitbericht
1999 Eröffnung
Vernehmlassungsverfahren über Vorentwurf mit Begleitbericht zu einer
Revision des GmbH-Rechts durch Bundesrat
2000 Kenntnisnahme
des Bundesrates über Ergebnisse der Vernehmlassung und
Auftragserteilung an das Eidgenössische Justiz- und
Polizeidepartement, den Vorentwurf im Lichte der
Vernehmlassungsergebnisse zu überarbeiten
Wie man dem Zeitplan entnehmen kann, sind von der Auftragserteilung für
einen Vorentwurf des Gesetzes bis heute bereits über 12 Jahre vergangen,
und das Gesetz wird frühestens 2008 in Kraft gesetzt. Doch die lange
Wartezeit hat sich gelohnt. Das neue GmbH-Recht bringt zahlreiche
Neuerungen wie beispielsweise den Ausschlussaustritt. Dieser gestattet
es anderen Gesellschaftern innert drei Monaten zu den gleichen
Bedingungen aus der Gesellschaft auszutreten wie die ersten
Gesellschafter. Zudem wird das Einsichts- und Auskunftsrecht verbessert.
Als Nachteil gegenüber dem bisherigen Recht kann die Erhöhung des zu
liberierenden Anteils je Stammanteil angemerkt werden. Aufgrund des
gegenüber der Aktiengesellschaft geringeren Minimalkapitals dürfte diese
neue Vorschrift jedoch keinen wesentlichen Einfluss auf die Wahl der
Gesellschaftsform haben.
Die
wesentlichen Änderungen bzw. Neuerungen
|
neues Recht |
bisheriges Recht |
Gründung |
durch einen oder mehrere Gründer |
mindestens zwei Gesellschafter |
Stammkapital |
mindestens 20'000 Fr., keine Obergrenze mehr |
mindestens 20'000 Fr., maximal 2'000'000 Fr. |
Liberierung der Stamm anfeile |
Immer zu 100 % |
mindestens zu 50 % |
Nennwert Stammanteil |
mindestens 100 Fr. |
mindestens 1000 Fr. oder ein Vielfaches davon |
Erfordernis für Kapitalerhöhung |
2/3
der vertretenen Stimmen und absolute Mehrheit des gesamten
Stammkapitals. |
Einstimmigkeit |
Übertragung Stammanteile |
mittels einfacher Schriftlichkeit |
mittels öffentlicher Beurkundung |
Schaffung von Vorzugs-Stammanteilen und Genussscheinen |
möglich |
nicht möglich |
Neues Revisions-Aufsichtsgesetz
Eine GmbH musste nach bisherigem Recht grundsätzlich nicht revidiert
werden, es sei denn, die Statuten der Gesellschaft hätten dies
ausdrücklich vorgesehen. Neu wird ab Mitte des Jahres 2007 das neue
Revisions-Aufsichtsgesetz (RAG) in Kraft treten. Dieses schreibt vor,
dass unabhängig von der Rechtsform einer Gesellschaft entweder eine
ordentliche Revision oder eine eingeschränkte Revision vorzunehmen ist.
Die Art der Revision ist neu von Grössenkriterien wie Umsatz,
Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl abhängig. Unter bestimmten
Voraussetzungen kann die Gesellschaft gänzlich auf eine Revision
verzichten. Die Details dazu sind im oben stehenden Beitrag von
Dominique Zahner zusammen gefasst.
Folgen für bestehende GmbH
Bei bestehenden GmbHs können sich durch das neue Recht Änderungen
ergeben. Generell besteht eine Übergangsfrist von zwei Jahren nach
Inkraftsetzung, um den Erfordernissen des neuen Rechts Rechnung zu
tragen. Notwendige Änderungen ergeben sich in der Regel bei der
-
Überarbeitung der Statuten an die neuen Vorschriften
-
Einzahlung der noch nicht voll liberierten Stammanteile
-
Wahl einer Revisionsstelle.
Es ist davon auszugehen, dass die Attraktivität der Rechtsform GmbH für
KMU-Firmen und die Akzeptanz in der Öffentlichkeit durch die Revision
des GmbH-Rechts weiter zunehmen wird. Bei Fragen zum neuen GmbH lohnt
sich die Kontaktnahme mit Ihrem Treuhänder oder Juristen auf jeden Fall.
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