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KMU



 

Thomas Allemann,

dipl. Wirtschaftsprüfer

Partner BALCONSULT AG, Basel

thomas.allemann@
balconsult.ch

 

 

    

 

Totalrevision des GmbH-Rechts

Mehr Flexibilität für KMU

Voraussichtlich auf Anfang 2008 wird das neue GmbH-Recht nach langer Beratung in Kraft gesetzt. Es bringt eine Reihe von Neuerungen, welche diese Rechtsform für Kleinunternehmen noch interessanter macht. Allerdings sind bei den bestehenden GmbH auch Anpassungen an das neue Recht notwendig.

Das geltende GmbH-Recht der Schweiz ist seit rund 70 Jahren unverändert in Kraft. Deshalb hat sich eine Revision mehr als aufgedrängt. Das Ziel der Totalrevision ist die Angleichung der GmbH an die Aktiengesellschaft. Im Kasten ist als kurzer Überblick die bisherige Entwicklung aufgeführt.

 

Die Geschichte des GbmH-Rechts in der Schweiz

1936  Inkraftsetzung des GmbH-Rechtes

1995 Auftragserteilung an die Professoren. Böckli, Forstmoser und Rapp, einen Vorentwurf für die
Revision des GmbH-Rechts auszuarbeiten

1996  erster Vorentwurf liegt vor und wird von Experten publiziert

1997  Erteilung Zusatzauftrag zur Ergänzung des Vorentwurfs und Begleitberichts

1998  Fertigstellung Vorentwurf und Begleitbericht

1999  Eröffnung Vernehmlassungsverfahren über Vorentwurf mit Begleitbericht zu einer Revision des GmbH-Rechts durch Bundesrat

2000  Kenntnisnahme des Bundesrates über Ergebnisse der Vernehmlassung und Auftragserteilung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, den Vorentwurf im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse zu überarbeiten

 

Wie man dem Zeitplan entnehmen kann, sind von der Auftragserteilung für einen Vorentwurf des Gesetzes bis heute bereits über 12 Jahre vergangen, und das Gesetz wird frühestens 2008 in Kraft gesetzt. Doch die lange Wartezeit hat sich gelohnt. Das neue GmbH-Recht bringt zahlreiche Neuerungen wie beispielsweise den Ausschlussaustritt. Dieser gestattet es anderen Gesellschaftern innert drei Monaten zu den gleichen Bedingungen aus der Gesellschaft auszutreten wie die ersten Gesellschafter. Zudem wird das Einsichts- und Auskunftsrecht verbessert. Als Nachteil gegenüber dem bisherigen Recht kann die Erhöhung des zu liberierenden Anteils je Stammanteil angemerkt werden. Aufgrund des gegenüber der Aktiengesellschaft geringeren Minimalkapitals dürfte diese neue Vorschrift jedoch keinen wesentlichen Einfluss auf die Wahl der Gesellschaftsform haben.

Die wesentlichen Änderungen bzw. Neuerungen

 

 

neues Recht

bisheriges Recht

Gründung

durch einen oder mehrere Gründer

mindestens zwei Gesellschafter

Stammkapital

mindestens 20'000 Fr., keine Obergrenze mehr

mindestens 20'000 Fr., maximal 2'000'000 Fr.

Liberierung der Stamm anfeile

Immer zu 100 %

mindestens zu 50 %

Nennwert Stammanteil

mindestens 100 Fr.

mindestens 1000 Fr. oder ein Vielfaches davon

Erfordernis für Kapitalerhöhung

2/3 der vertretenen Stimmen und absolute Mehrheit des gesamten Stammkapitals.

Einstimmigkeit

Übertragung Stamm­anteile

mittels einfacher Schriftlichkeit

mittels öffentlicher Beurkundung

Schaffung von Vor­zugs-Stammanteilen und Genussscheinen

möglich

nicht möglich

  

Neues Revisions-Aufsichtsgesetz

Eine GmbH musste nach bisherigem Recht grundsätzlich nicht revidiert werden, es sei denn, die Statuten der Gesellschaft hätten dies ausdrücklich vorgesehen. Neu wird ab Mitte des Jahres 2007 das neue Revisions-Aufsichtsgesetz (RAG) in Kraft treten. Dieses schreibt vor, dass unabhängig von der Rechtsform einer Gesellschaft entweder eine ordentliche Revision oder eine eingeschränkte Revision vorzunehmen ist. Die Art der Revision ist neu von Grössenkriterien wie Umsatz, Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl abhängig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Gesellschaft gänzlich auf eine Revision verzichten. Die Details dazu sind im oben stehenden Beitrag von Dominique Zahner zusammen gefasst.

Folgen für bestehende GmbH

Bei bestehenden GmbHs können sich durch das neue Recht Änderungen ergeben. Generell besteht eine Übergangsfrist von zwei Jahren nach Inkraftsetzung, um den Erfordernissen des neuen Rechts Rechnung zu tragen. Notwendige Änderungen ergeben sich in der Regel bei der

  • Überarbeitung der Statuten an die neuen Vorschriften
  • Einzahlung der noch nicht voll liberierten Stammanteile
  • Wahl einer Revisionsstelle.

Es ist davon auszugehen, dass die Attraktivität der Rechtsform GmbH für KMU-Firmen und die Akzeptanz in der Öffentlichkeit durch die Revision des GmbH-Rechts weiter zunehmen wird. Bei Fragen zum neuen GmbH lohnt sich die Kontaktnahme mit Ihrem Treuhänder oder Juristen auf jeden Fall.