Region Basel / Themen 2006
  
 

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Steuern



Gilbert Hammel
dipl. Treuhandexperte,
dipl. Bankfachexperte
Partner der Tretor AG, Liestal

 
gilbert.hammel@tretor.ch

 

 

    

  Der Konflikt zwischen Steueroptimierung und Kreditfähigkeit

Wenn die Bank Gewinne sehen will

Es ist Aufgabe des Treuhänders, seinen Kunden eine steueroptimierte Jahresrechnung zu erstellen. Das aber bedeutet ein verminderter Gewinnausweis, was jedoch die Banken gar nicht lieben, weil sie die Kreditlimite auch nach dem erzielten Gewinn ausrichten. Wie wäre der Konflikt zu lösen?

 
     
 

Matthias Heller ist erfreut über das Geschäftsergebnis seiner Heller AG mit Domizil in Reinach. Gemäss der vom Treuhänder erstellten Jahresrechnung resultiert nach Abschlussbuchungen ein provisorischer Gewinn vor Steuern von 120'000 Franken. Sein Treuhänder erklärt, dass die steuerrechtlich, maximal zulässigen stillen Reserven bereits gebildet worden seien. Um Steuern auf Stufe der Gesellschaft zu sparen, empfiehlt er deshalb, ein zusätzliches Salär in der Höhe von 100'000 Franken zuzüglich Sozialleistungen zu buchen. Mattias Heller erklärt sich mit dieser Massnahme einverstanden und lässt sich das zusätzliche Salär seinem Aktionärsdarlehen bei der Gesellschaft gutschreiben. Das ordentliche Salär von insgesamt 120'000 Franken ist ihm im Laufe des Geschäftsjahres ausbezahlt worden.

Zwischen Steuerschraube und Kreditfalle
Die von der Revisionsstelle geprüfte Jahresrechnung mit einem Gewinn von nunmehr bloss noch 3000 Franken stellt er seiner Hausbank zu. Gleichzeitig beantragt er, die Kontokorrent- Kreditlimite zu erhöhen. Er macht geltend, dass sich der Umsatz der Unternehmung erfreulich ausgeweitet habe.

Bei der nachfolgenden Besprechung zeigt sich der zuständige Betreuer der Hausbank allerdings wenig erbaut über die Ertragslage der Unternehmung. Er weist darauf hin, dass der Umsatz zwar gesteigert werden konnte, hingegen die Ertragskraft nicht mit dem Umsatzwachstum Schritt gehalten habe. Vor diesem Hintergrund erachte er eine Erhöhung der Kreditlimite als nicht opportun.

Heller macht geltend, dass die Gesellschaft die maximal zulässigen stillen Reserven dotiert und er ein zusätzliches Salär in der Höhe von netto 100'000 Franken bezogen habe. Auf die Frage des Betreuers, in welchem Umfange denn die stillen Reserven gegenüber dem Vorjahr zugenommen hätten, kann er allerdings keine Auskunft geben. Ebenso wenig vermag er die Argumentation des Betreuers zu entkräften, dass der zusätzliche Lohnbezug für die Beurteilung der Ertragslage nicht relevant sei. Matthias Heller ist enttäuscht über das Geschäftsgebaren seiner Hausbank und fragt sich, ob sein Treuhänder ihm mit der Beratung einen Bärendienst erwiesen habe. Was ist schief gelaufen im Zusammenhang mit der Abschlussgestaltung und der nachfolgenden Besprechung mit der Hausbank?

Die Bank auf der Seite des Fiskus?
Die Abschlussgestaltung der Jahresrechnung steht in einem permanenten Zielkonflikt zwischen der von den Banken gewünschten Transparenz und dem Interesse des Unternehmers, den Fiskus nicht übergebührlich am Erfolg partizipieren zu lassen.

Eine Bank stützt sich bei ihrer Beurteilung der Finanz- und Ertragslage einer Unternehmung primär auf die testierte Jahresrechnung ab. Steuerlich motivierte Massnahmen sind daher meist nicht aus der Jahresrechnung ersichtlich. Die Bank ist somit auf zusätzliche Informationen angewiesen. Es empfiehlt sich daher, diese Informationen bereits für das Bankgespräch aufzubereiten. Das zusätzliche Zahlenmaterial sollte in einer strukturierten Form präsentiert werden, die von Jahr zu Jahr unverändert bleibt und somit einen Nachvollzug über eine längere Zeitperiode ermöglicht. Die Informationen über die stillen Reserven sollten insbesondere auch Angaben über die Bewertungsgrundsätze der Unternehmung enthalten. Vorzugsweise werden die Informationen durch die Revisionsstelle oder einen unabhängigen Treuhänder bestätigt. Damit wird die Chance erhöht, dass die nicht aus der Jahresrechnung ersichtlichen Informationen gleichwohl angemessen für die Beurteilung der Finanz- und Ertragslage einfliessen.

Zu überlegen wäre überdies, ob nicht auch die Banken einen Beitrag zur gewünschten Transparenz leisten könnten. Beispielsweise dadurch, dass sie in einer standardisierten Form zusätzliche Angaben von den Unternehmungen einverlangen würden.

Im Weiteren müsste auf politischer Ebene eine Diskussion darüber geführt werden, ob die heutige Steuergesetzgebung dazu geeignet ist, dass Unternehmungen ihre erarbeiteten Gewinne in angemessener Weise in den Jahresrechnungen ausweisen. Immerhin lässt eine von der Eidg. Steuerverwaltung erstellte Statistik vermuten, dass dies nicht der Fall sein dürfte, denn rund drei Viertel aller Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung weisen keinen oder keinen substanziellen Gewinn aus. Doch steuerlich sinnvoll gestaltete Anreizsysteme würden gewiss dazu beitragen, dass sich der Informationsgehalt der offiziellen Jahresrechnungen erhöhen würde.