Region Basel / Themen 2005
  
 

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Erbenholding

 

 

    

  Bundesgerichtsentscheid von grosser Tragweite

Raues Klima bei der Unternehmensnachfolge

 
     
 

Ein Bundesgerichtsentscheid vom Juni 2004 hat zur Folge, dass beim Verkauf einer Unternehmung in vielen Fällen statt eines steuerfreien Kapitalgewinns ein steuerbarer Vermögensertrag realisiert wird. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft wenden diese Praxisverschärfung auf Ebene der kantonalen Einkommenssteuern nicht an. Der Bundesrat beabsichtigt, die stossende Bundessteuer-Praxis im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II auf dem Gesetzesweg zu korrigieren, doch diese Regelung lässt auf sich warten.

Lesen Sie den Beitrag von Ralph Theiler (Basler Zeitung vom 22.3.2005)

 
     
 


Ergänzende Infos und Links
 
 
Bundesgerichtsentscheid vom 11. Juni 2004

Runschreiben der Eidg. Steuerverwaltung an die kant. Steuerverwaltungen

Motion von NR Alexander Baumann vom 18.10.2004: Besteuerung von Unternehmensnachfolge-Regelungen

Motion von NR Otto Ineichen vom 23.9.2004: Steuerfreundlichere Unternehmensnachfolge