Ein Bundesgerichtsentscheid vom Juni 2004
hat zur Folge, dass beim Verkauf einer Unternehmung in vielen Fällen
statt eines steuerfreien Kapitalgewinns ein steuerbarer Vermögensertrag
realisiert wird. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft wenden
diese Praxisverschärfung auf Ebene der kantonalen Einkommenssteuern
nicht an. Der Bundesrat beabsichtigt, die stossende Bundessteuer-Praxis
im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II auf dem Gesetzesweg zu
korrigieren, doch diese Regelung lässt auf sich warten.
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Beitrag von Ralph Theiler (Basler Zeitung vom 22.3.2005)
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